Wann sind Webseiten barrierefrei und wer muss sie umsetzen?
Barrierefreie Webseiten sind solche, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse von Menschen mit Seh-, Hör-, Sprach-, Lern- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen, sowie von älteren Menschen oder Menschen mit geringen technischen Kenntnissen.
Barrierefreie Webseiten sind nicht nur eine Frage der sozialen Verantwortung, sondern auch eine gesetzliche Pflicht in der Europäischen Union. Seit dem 23. September 2020 müssen alle öffentlichen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten ihre Webseiten und mobilen Anwendungen an die Europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Richtlinie 2016/2102) anpassen. Diese Richtlinie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die vier Prinzipien für barrierefreies Webdesign definieren: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Die Richtlinie gilt für alle öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Behörden, Gerichte, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser oder Bibliotheken.
Welche Anforderungen muss eine barrierefreie Webseite erfüllen?
- Auf allen gängigen Browsern und Geräte funktionieren und sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen.
- Eine klare und einfache Sprache verwenden und gegebenenfalls mehrsprachige Inhalte anbieten.
- Alternativtexte für Bilder, Videos, Audios oder Grafiken bereitstellen, die von Screenreadern vorgelesen werden können.
- Untertitel oder Transkriptionen für multimediale Inhalte anbieten, die von gehörlosen oder schwerhörigen Nutzern verstanden werden können.
- eine einfache und intuitive Navigation ermöglichen, die sowohl mit der Maus als auch mit der Tastatur bedient werden kann.
- Kontrastreiche Farben verwenden und vermeiden, dass Informationen nur durch Farbe vermittelt werden.
- eine Möglichkeit bieten, die Schriftgröße oder den Zoom zu verändern, ohne dass die Inhalte verloren gehen oder unleserlich werden.
- eine Feedback-Möglichkeit bieten, um Probleme oder Verbesserungsvorschläge zu melden.
Ab wann müssen diese Anforderungen erfüllt werden?
Ab dem 23. Juni 2021 gilt die Richtlinie auch für alle mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, und ab dem 23. Juni 2025 für alle anderen Webseiten und mobilen Anwendungen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten oder Informationen bereitstellen, die für das allgemeine Interesse relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Webseiten von Schulen, Krankenhäusern, Banken, Versicherungen, Medien oder Online-Shops.
Die Umsetzung der Richtlinie soll nicht nur die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Webseiten und mobilen Anwendungen verbessern, sondern auch positive Auswirkungen auf die Qualität, die Sicherheit und die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen haben. Darüber hinaus soll sie zu einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft beitragen, in der alle Menschen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben können.
Barrierefreie Webseiten dienen der Inklusion und der freien Teilhabe
Barrierefreie Webseiten sind also solche, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verpflichtet alle öffentlichen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen an die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 anzupassen. Dies soll nicht nur die Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen erhöhen, sondern auch zu einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft beitragen.
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