Wann sind Webseiten barrierefrei und wer muss sie umsetzen?
Barrierefreie Webseiten sind solche, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse von Menschen mit Seh-, Hör-, Sprach-, Lern- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen, sowie von älteren Menschen oder Menschen mit geringen technischen Kenntnissen.
Ab 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft das die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) umsetzt. Ziel ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Barrierefreie Webseiten sind nicht nur eine Frage der sozialen Verantwortung, sondern auch eine gesetzliche Pflicht in der Europäischen Union. Seit dem 23. September 2020 müssen alle öffentlichen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten ihre Webseiten und mobilen Anwendungen an die Europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Richtlinie 2016/2102) anpassen. Diese Richtlinie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die vier Prinzipien für barrierefreies Webdesign definieren: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Die Richtlinie gilt für alle öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Behörden, Gerichte, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser oder Bibliotheken.
Welche Anforderungen muss eine barrierefreie Webseite erfüllen?
Technische Standards
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Diese internationalen Richtlinien definieren drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA)
- Europäische Norm EN 301 549: Diese Norm legt die technischen Anforderungen für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie fest.
Anforderungen an barrierefreie Webseiten
Wahrnehmbarkeit (Perceivable)
• Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte (z.B. Alt-Texte für Bilder)
• Untertitel für Multimedia-Inhalte
• Anpassbare Schriftgrößen und Kontraste
Bedienbarkeit (Operable)
• Vollständige Tastaturbedienbarkeit
• Vermeidung von zeitlich begrenzten Inhalten
• Navigationshilfen wie Sprungmarken
Verständlichkeit (Understandable)
• Klare und einfache Sprache
• Vorhersehbare Navigation und Funktionalität
• Hilfestellungen bei der Eingabe von Daten
Robustheit (Robust)
• Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien
• Verwendung von standardkonformem HTML und CSS
Das sind die betroffenen Webseitenarten und so wird kontrolliert
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Webseiten von Dienstleistern (z.B. Banken, Versicherungen)
- Buchungsportale und Ticketsysteme
- Apps und mobile Anwendungen
Ausnahmen und Differenzierungen
• Reine B2B-Webseiten sind vorerst nicht betroffen.
• Öffentliche Webseiten unterliegen bereits strengen Anforderungen.
• Private Webseiten müssen ab 2025 ebenfalls barrierefrei sein, wobei die Anforderungen je nach Art und Umfang der Webseite variieren können.
Fristen und Kontrolle
• Stichtag 28. Juni 2025: Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Webseiten und Apps barrierefrei sein.
• Kontrolle und Sanktionen: Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen wird durch entsprechende Behörden überwacht. Bei Verstößen können Sanktionen verhängt werden.
Ab wann müssen diese Anforderungen erfüllt werden?
Ab dem 28. Juni 2021 gilt die Richtlinie auch für alle mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, und ab dem 23. Juni 2025 für alle anderen Webseiten und mobilen Anwendungen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten oder Informationen bereitstellen, die für das allgemeine Interesse relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Webseiten von Schulen, Krankenhäusern, Banken, Versicherungen, Medien oder Online-Shops.
Die Umsetzung der Richtlinie soll nicht nur die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Webseiten und mobilen Anwendungen verbessern, sondern auch positive Auswirkungen auf die Qualität, die Sicherheit und die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen haben. Darüber hinaus soll sie zu einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft beitragen, in der alle Menschen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben können.
Barrierefreie Webseiten dienen der Inklusion und der freien Teilhabe
Barrierefreie Webseiten sind also solche, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verpflichtet alle öffentlichen Stellen in den EU-Mitgliedstaaten, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen an die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 anzupassen. Dies soll nicht nur die Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen erhöhen, sondern auch zu einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft beitragen.
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