AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von biz2byte

(Stand: 15. Mai 2019)

 

1. Geltungsbereich und Bindungsfrist

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen der biz2byte Service GmbH, Bavariafilmplatz 7, Gebäude 109, 82031 Grünwald bei München (nachfolgend „biz2byte“) mit ihren Kund:innen. biz2byte ist eine Agentur für Online-Marketing und erbringt hiermit zusammenhängende Leistungen. Dies können Dienst- und Werkleistungen sein, wie z.B. Beratung, Konzeption, Kreation und Umsetzung. Diese AGB können sowohl für Einzelleistungen / -projekte auf Grundlage einer Aufwandsschätzung als auch für die laufende Beratung auf Basis eines Budgets der Kund:innen („Budgetvereinbarung“) zur Anwendung kommen.

1.2 Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den von biz2byte erstellten und von Kund:innen angenommenen Angebotsunterlagen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Angebotsunterlagen und diesen AGB geht das Angebot vor.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies im Rahmen des Vertragsschlusses ausdrücklich schriftlich vereinbaren.

1.4 biz2byte hält sich an ein verbindliches Angebot für vierzehn (14) Tage ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird. Angebote gelten immer dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „Angebot“ bezeichnet sind. Anderenfalls gelten sie als unverbindlich.

 

2. Einzelaufträge

2.1 Wenn biz2byte und die Kund:innen eine Budgetvereinbarung treffen, können die Parteien ergänzend zum Angebot den Umfang der von biz2byte konkret zu erbringenden Leistungen in separaten Einzelaufträgen vereinbaren. biz2byte behält sich vor, Einzelaufträge der Kund:innen ohne Kosten- oder Haftungsfolge für biz2byte abzulehnen. Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Einzelauftrag und dem Angebot hat der Einzelauftrag Vorrang.

2.2 Ein von biz2byte übermittelter Einzelauftrag beinhaltet in der Regel eine Kostenschätzung. Er wird den Kund:innen schriftlich, ggf. über ein Ticketsystem, per Email oder Fax übermittelt. Die Kund:innen bestätigen das Dokument in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder als elektronische Antwort auf eine zuvor genannte Kommunikationsform.

2.3 biz2byte hält sich an einen übermittelten Einzelauftrag für zwei Wochen ab dem Datum der Abgabe gebunden, soweit kein anderer Zeitraum im Dokument genannt wird.

2.4 Maßgebend für den zu zahlenden Gesamtbetrag ist der effektive Aufwand von biz2byte bis zu einer maximalen Kostenüberschreitung von zehn Prozent der betreffenden Kostenschätzung.

2.5 Eine Überschreitung der bestätigten Kostenschätzung um mehr als zehn Prozent ist den Kund:innen sobald absehbar, auf jeden Fall aber vor Überschreitung des Kostenrahmens schriftlich mitzuteilen. Die Parteien werden sich in diesem Fall nach Treu und Glauben über das weitere Vorgehen verständigen.

 

3. Leistungen von biz2byte

3.1 biz2byte erbringt ihre Leistung gemäß den Vertragsbedingungen und nach dem anerkannten Stand der Technik. biz2byte hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Vertragsunterlagen ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Anwendung. Leistungstermine oder -fristen sind für biz2byte nur dann bindend und lösen Verzug aus, soweit sie von biz2byte ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet worden sind.

3.2 biz2byte setzt zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter:innen oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. biz2byte ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter:innen oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter:innen den Kund:innen namentlich kommuniziert, wird biz2byte den Kund:innen über den Ersatz informieren.

3.3 In einzelnen Fällen, die im Angebot / Einzelauftrag genannt sind und die der Kund:innen zuvor freigibt (wie z.B. Online-Werbedienstleistungen), wird der Dritte Vertragspartner der Kund:innen. In diesen Fällen vertritt biz2byte die Kunden:innen und biz2byte handelt stellvertretend im Namen der Kund:innen. biz2byte ist berechtigt, den Kund:innen zusätzlich zur Vergütung des Dritten eine eigene Verwaltungsgebühr in Rechnung zu stellen, deren Höhe im Angebot / Einzelauftrag genannt ist.

3.4 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den in den Vertragsunterlagen dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze berechnet, es sei denn, es handelt sich um unablässige und kommerziell nicht ins Gewicht fallende Hilfsleistungen. Soweit die Leistungsbeschreibung in den Vertragsunterlagen unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist biz2byte berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.

3.5 biz2byte darf keine Rechtsberatung leisten und trägt daher keine Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen durch die vereinbarten Arbeitsergebnisse. Der Umgang mit geschützten Kennzeichen (insb. Marken) und entsprechenden Schutzrechten durch biz2byte im Rahmen des Online-Marketing erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

 

4. Pflichten der Kund:innen

4.1 Die Kund:innen erkennen ihre Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch biz2byte und damit als ihre vertragliche Pflicht an. Die Kund:innen haben insbesondere ihm obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich zu treffen und biz2byte mitzuteilen sowie Änderungsvorschläge von biz2byte unverzüglich zu prüfen.

4.2 Die Kund:innen werden der biz2byte unaufgefordert auf für die jeweilige Branche und das Unternehmen typische und/oder spezifische Erfordernisse und Verfahren hinweisen, es sei denn, diese sind für die Leistungserbringung nicht relevant. Die Kund:innen werden der biz2byte alle technischen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Erbringung der Leistungen notwendig sind, rechtzeitig unaufgefordert zur Verfügung stellen. Die Kund:innen werden weiterhin die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einholen.

4.3 Erfüllen die Kund:innen eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann biz2byte ihre Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird biz2byte den Kund:innen zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung stellen.

 

5. Leistungsänderungen (Change Requests)

5.1 Beide Parteien können jederzeit die Änderung des Inhalts und Umfangs der vereinbarten Leistungen vorschlagen (nachfolgend „Change Request”). Change Requests werden schriftlich bei der anderen Partei eingereicht.

5.2 Reichen Kund:innen einen Change Request ein, wird biz2byte den Kund:innen den voraussichtlichen Aufwand für die Prüfung des Change Requests und deren Dauer sowie die für die Prüfung des Change Request ggf. anfallende zusätzliche Vergütung mitteilen. Beauftragen die Kund:innen die Prüfung des Change Requests zu den mitgeteilten Konditionen, teilt biz2byte ihre Einschätzung der Auswirkungen (bzgl. Aufwand, Dauer und Vergütung) im Falle der Durchführung des Change Requests mit. Anderenfalls ist biz2byte nicht zur Prüfung des Change Requests verpflichtet. Die Prüfung eines Change Requests ist von Kund:innen auf Grundlage der vereinbarten Sätze auch dann zu vergüten, wenn biz2byte anschließend nicht mit der Durchführung des Change Request beauftragt wird.

5.3 biz2byte wird die Durchführung eines Change Requests nicht ohne erheblichen Grund ablehnen. Erhebliche Gründe sind z.B., wenn nach Auffassung von biz2byte der Erfolg der vereinbarten Leistung infolge der Durchführung gefährdet würde oder biz2byte z.B. mangels Know-Hows oder Personals nicht in der Lage ist, die gewünschte Änderung durchzuführen. Die Kund:innen können Change Requests von biz2byte ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sofern sie Change Requests gegen die Empfehlung von biz2byte ablehnt, übernehmen sie die Verantwortung für die durch die Ablehnung entstehenden Konsequenzen. Auf vertraglich vereinbarte Leistungspflichten von biz2byte hat dies keinen Einfluss.

5.4 Vertragsänderungen werden erst mit Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung wirksam, welche die mit der Durchführung des Change Requests verbundenen Änderungen der bisherigen Leistungsvereinbarung beinhaltet. biz2byte wird bis dahin die Arbeiten auf Grundlage des bestehenden Vertrags fortsetzen.

 

6. Abnahme

6.1 Von biz2byte herzustellende Werkleistungen materieller und immaterieller Art (nachfolgend „Gewerke“) unterliegen der Abnahme. Dienstleistungsergebnisse unterliegen nicht der Abnahme. Ergibt sich aus den Vertragsunterlagen und dem Charakter der Leistungen nicht eindeutig, ob es sich um Werk- oder Dienstleistungen handelt, wird biz2byte sie als Dienstleistungen erbringen. In den Vertragsunterlagen kann beschrieben sein, dass definierte Teilergebnisse von Werkleistungen separat abgenommen werden (echte Teilabnahme). Abgenommene Teilergebnisse sind die Grundlage für die Fortführung der Arbeiten; von einem etwaigen Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind sie nicht erfasst. Gegenstand einer separaten Abnahme ist insoweit bloß das vertragsgemäße Zusammenwirken dieser Teilleistungen mit anderen Ergebnissen (Integration).

6.2 biz2byte stellt den Kund:innen die Gewerke nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Soweit nicht abweichend vereinbart, haben die Kund:innen die Abnahme der Gewerke innerhalb von sieben (7) Tagen nach Bereitstellung zu erklären, wenn die erstellten Gewerke keine abnahmeverhindernden Mängel im Sinne der folgenden Regelungen aufweisen.

6.3 Im Falle von Gewerken mit Softwarebezug können sich die Parteien zu Beginn der Vertragsdurchführung auf den Verlauf und Umfang der Abnahmeprüfung verständigen. Für die Durchführung der Abnahmeprüfung werden den Kund:innen Testdaten sowie die von ihnen erwarteten Prüfungsergebnisse vor der Bereitstellung der Gewerke in der von biz2byte in den Angebotsunterlagen genannten Form zur Verfügung stellen. biz2byte ist berechtigt, an der Abnahmeprüfung teilzunehmen und die Prüfungsergebnisse einzusehen.

6.4 Abnahmeverhindernde Mängel sind Mängel der Klassen 1 und 2 nach folgender Definition:

  • Mängel der Klasse 1 sind Abweichungen, die zur Folge haben, dass das Gewerk oder ein zentraler Teil davon für die Kund:innen nicht nutzbar sind (Beispiel: häufige unvermeidbare Systemabstürze).
  • Mängel der Klasse 2 sind Abweichungen, die bei wichtigen Funktionen des Gewerkes erhebliche Nutzungseinschränkungen zur Folge haben, die nicht für eine angemessene, dem Kunden zumutbare Zeitdauer umgangen werden können (Beispiel: Inhaltlich falsche Anwendungsergebnisse; Fehler in Berichten).
  • Mängel der Klasse 3 sind alle sonstigen Abweichungen.

6.5 Die Parteien ordnen die bei der Abnahmeprüfung festgestellten Abweichungen einvernehmlich den Mängelklassen zu. Das Ergebnis der Abnahmeprüfung einschließlich der aufgetretenen Mängel sowie deren Klassifizierung dokumentieren die Kund:innen innerhalb der Abnahmefrist vollständig in einem Abnahmeprotokoll. Haben die Kund:innen die Abnahme zu Recht verweigert, behebt biz2byte die dokumentierten abnahmeverhindernden Mängel. Sodann werden die erforderlichen Teile der Abnahmeprüfung wiederholt.

6.6 Gewerke gelten als abgenommen, sobald sie die Kund:innen produktiv nutzt oder er innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Übergabe der Gewerke keine Mängelliste übergeben hat, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgeführt ist. Wünschen die Kund:innen gestalterische Änderungen nach Übergabe der Gewerke oder sonstigen Projektergebnisse, die keine Mängelrüge zum Gegenstand haben, so bemüht sich biz2byte um nachträgliche Berücksichtigung dieser Wünsche.

 

7. Budget und Kapazität

7.1 Die Regelungen dieser Ziffer gelten nur, wenn die Parteien eine Budgetvereinbarung treffen.

7.2 Die Parteien vereinbaren in den Angebotsunterlagen für die Vertragslaufzeit ein verbindliches monatliches Budget; der genannte Betrag gilt zzgl. MwSt. Eine Überschreitung des Budgets ist nach Absprache möglich. biz2byte wird die Kund:innen rechtzeitig informieren, wenn eine entsprechende Anpassung angesichts der erforderlichen Aufwände sinnvoll erscheint.

7.3 Das monatliche Budget beschränkt sich auf Leistungen, die nach tatsächlichem Aufwand erbracht werden. Es kommen die in den Angebotsunterlagen vereinbarten Stundensätze zur Anwendung. Einzelaufträge, welche zu Fixpreisen umgesetzt werden, werden gesondert abgerechnet. Sämtliche Transportkosten für Warenlieferungen etc. übernehmen vorbehältlich anderweitiger Vereinbarung im Einzelauftrag die Kund:innen.

7.4 Das monatliche Budget bildet die Grundlage der von biz2byte bereitzustellenden Kapazitäten. Der Leistungsbezug ist so gleichmäßig wie möglich auf die einzelnen Monate zu verteilen und entsprechend einzuplanen. biz2byte ist berechtigt, in Absprache mit den Kund:innen Arbeiten auf einen späteren Termin zu schieben, falls die geforderten Leistungen in einem Monat den regelmäßigen monatlichen Aufwand erheblich übertreffen.

7.5 Die Kund:innen werden biz2byte in einem Umfang beauftragen, der mindestens dem vereinbarten monatlichen Budget entspricht. Soweit er dies aus Gründen nicht tut, welche biz2byte nicht zu vertreten hat, verfällt übriges Guthaben, soweit es das Dreifache des vereinbarten monatlichen Budgets übersteigt.

 

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Die in den Angebotsunterlagen genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzüge.

8.2 Sofern sich die Vergütung nach geleisteten „Manntagen“, „Personentagen“, „Arbeitstagen“, o.ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden eines Mitarbeiters an einem Kalendertag.

8.3 Entsteht biz2byte aufgrund von Lücken oder Unklarheiten in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen Mehraufwand, so darf biz2byte diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben auf Kund:innenseite zurückzuführen ist.

8.4 Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch biz2byte anfallen, werden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt (EUR 0,50/km für Autofahrten, Bahnfahrten mit dem ICE, Flugreisen Economy Class; zusätzlich Übernachtungskosten). Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, stellt biz2byte für Reisen an Projektstandorte außerhalb von München Reisezeiten mit einer zusätzlichen Pauschale von EUR 400,00 netto pro Person und Strecke in Rechnung.

8.5 Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

 

9. Urheber- und Nutzungsrechte

9.1 biz2byte räumt den Kund:innen für die für ihn erstellten Gewerke und Dienstleistungsergebnisse (nachfolgend gemeinsam „Arbeitsergebnisse“) ein zeitlich und räumlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke ein. Dieses Recht gewährt biz2byte den Kund:innen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung und, im Falle von Gewerken, der Abnahme.

9.2 Bis zur vollständigen Bezahlung und, im Falle von Gewerken, bis zur Abnahme der Arbeitsergebnisse steht den Kund:innen das Recht zu, die Arbeitsergebnisse wie vereinbart zu testen. Dieses Recht erlischt, wenn die Kund:innen mit der Bezahlung der Vergütung für mehr als 30 Tage in Verzug ist. Eine gesonderte Mahnung durch biz2byte ist hierfür nicht erforderlich.

9.3 Ziffer 9.1 gilt nicht für Standardprodukte, die Teil des Arbeitsergebnisses sind. Standardprodukte sind in sich abgrenzbare Produkte oder Lösungen von biz2byte oder Dritten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Die Rechte der Kund:innen an diesen Standardprodukten bestimmen sich ausschließlich nach deren Lizenzbedingungen.

9.4 An Arbeitsergebnissen, die „Open Source Software“ oder Bearbeitungen dieser Software beinhalten, erhalten die Kund:innen abweichend von Ziffer 9.1 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen für diese Software (z.B. „GNU General Public License“). Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.

9.5 Die Rechtseinräumung nach Ziffer 9.1 gilt nicht für bei biz2byte vorbestehende Materialien oder Lösungen (nachfolgend „biz2byte IP“), einschließlich der daran vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen. biz2byte behält zu jeder Zeit sämtliche Rechte an biz2byte IP. Die den Kund:innen eingeräumten Nutzungsrechte an den in die Arbeitsergebnisse eingebrachten biz2byte IP bestimmen sich nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck. Die isolierte Nutzung von biz2byte IP ist ausgeschlossen.

9.6 biz2byte ist in jedem Fall und uneingeschränkt berechtigt, unter Wahrung ihrer Geheimhaltungspflichten die Arbeitsergebnisse einschließlich des bei der Durchführung des Projektes erworbenen Know-Hows, insbesondere die den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, und Zwischenergebnisse uneingeschränkt zu nutzen.

9.7 Der Kunde räumt biz2byte das einfache Recht ein, bei ihm bestehendes geistiges Eigentum kostenlos zu nutzen, soweit biz2byte dies für die eigene Leistungserbringung für erforderlich hält.

 

10. Gewährleistung und Mängel

10.1 biz2byte gewährleistet die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach den branchenüblichen Standards unter Berücksichtigung ihrer speziellen Kenntnisse und Erfahrungen.

10.2 Gewerke, die nicht den vereinbarten Anforderungen oder der branchenüblichen Qualität entsprechen, werden gemäß Ziffer 5 nach Abnahme schriftlich durch die Kund:innen beanstandet. Sachmängelansprüche der Kund:innen verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Abnahme, es sei denn, biz2byte hat den Sachmangel arglistig verschwiegen; die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bleibt unberührt. Gesetzliche Rügeobliegenheiten der Kund:innen bleiben unberührt. biz2byte kann die Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl bestimmen.

10.3 Die Kund:innen werden biz2byte bei der Analyse und Behebung der Mängel im erforderlichen Umfang kostenlos unterstützen. Dies umfasst insbesondere die kostenlose Bereitstellung von Unterlagen und Informationen an biz2byte im zumutbaren Umfang.

10.4 biz2byte ist nicht verantwortlich für Sachmängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen, durch die Kund:innen vorgegebenen oder von ihm genehmigten Leistungsbeschreibungen und -anforderungen (z.B. in Form von Pflichtenheften), Konzepten oder mangelhaften Leistungen der Kund:innen oder von ihm eingesetzter Dritter beruhen. biz2byte ist auch nicht verantwortlich für Sachmängel, soweit Gewerke nach ihrer Abnahme verändert wurden, es sei denn, die Kund:innen können nachweisen, dass der Mangel keine Folge der Änderung ist.

10.5 biz2byte gewährleistet, dass durch die überlassenen Arbeitsergebnisse bei vertragsgemäßer Nutzung durch die Kund:innen keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass die Kund:innen biz2byte von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und biz2byte die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Die Kund:innen werden biz2byte dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten der Kund:innen bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Ziffern 10.2 Satz 2 und 10.4 gelten für Rechtsmängel entsprechend.

 

11. Haftung

11.1 biz2byte haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von biz2byte, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. biz2byte haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kund:innen in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet biz2byte auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit auf das jeweilige Projektvolumen wird in den Vertragsunterlagen einzelfallbezogen vereinbart.

11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter:innen von biz2byte und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

 

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Unbefugt im Sinne dieser Regelung sind nicht die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter:innen von biz2byte. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter:innen oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

12.2 Vertraulich sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form -, die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dies umfasst auch biz2byte IP.

12.3 Nicht vertraulich sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (i) allgemein zugänglich sind oder waren, (ii) ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereits im Besitz der Partei waren, (iii) unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (iv) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war.

12.4 biz2byte ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese vertrauliche Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. biz2byte kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Die Kund:innen sind für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und -ergebnisse alleine verantwortlich.

12.5 Die Vertraulichkeitspflichten bestehen für drei Jahre über das Ende dieser Vereinbarung hinaus fort.

12.6 Bestehende Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Parteien enden mit Vertragsbeginn und werden durch die Regelungen dieser Ziffer 11 ersetzt.

12.7 Die Parteien werden die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Verarbeitet biz2byte personenbezogene Daten der Kund:innen als Auftragsverarbeiter (z.B. im Rahmen der Ansprache von von Kund:innen benannten Personen), treffen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach marktüblichen Standards.

 

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im Angebot ist Vertragsbeginn der Tag der Annahme des Angebots durch die Kund:innen oder, falls biz2byte vorher mit der Leistungserbringung beginnt, der Tag des Leistungsbeginns.

13.2 Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe im Angebot können Verträge von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Bisher erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet. Für den Fall, dass biz2byte durch eine vorzeitige Kündigung der Kund:innen Kosten (z.B. Kosten für die Demobilisierung und Umdisponierung von Ressourcen) entstehen, werden die Kund:innen biz2byte hierfür entschädigen. § 648 BGB kommt nicht zur Anwendung.

13.3 Gegenseitig vorbehalten bleibt das Recht der schriftlichen Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, hat die kündigende Partei vor Kündigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen. Als wichtiger Grund für eine Kündigung gelten alle Umstände, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei unzumutbar machen, insbesondere auch Zahlungsverzug mit erheblichen Beträgen oder wiederholte oder andauernde schwere Mängel in der Leistungserbringung oder Mitwirkung.

13.4. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen; die Textform ist unzulässig. Eine Übermittlung des Kündigungsschreibens per Fax oder (als Scan) per E-Mail ist zulässig.

 

14. Vereinbarung zur Personalvermittlung 

14.1 Wechselt ein:eine Mitarbeiter:in von biz2byte während der Laufzeit einer Vertragsbeziehung oder in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung von biz2byte zu Kund:innen, so handelt es sich hierbei um ein durch die Tätigkeit von biz2byte vermitteltes Arbeitsverhältnis, für das die Kund:innen zur Zahlung einer Vermittlungsprovision verpflichtet ist. Die Annahme der Vermittlungstätigkeit von biz2byte ist unwiderlegbar vermutet, wenn die Kund:innen den betreffenden Mitarbeiter unmittelbar oder mittelbar angesprochen hat. Die Provision besteht aus einem fixen Bestandteil von EUR 12.500,00 (netto) zuzüglich eines variablen Bestandteils in Höhe von drei (3) Bruttomonatsgehältern des Mitarbeiters. Der variable Bestandteil der Provision verringert sich für jeden Monat, den der Mitarbeiter beim Kunden im Einsatz war, um 1/12.

14.2 Eine Vermittlungsprovision nach Ziffer 14.1 wird auch dann fällig, wenn die Kund:innen einen ehemaligen Mitarbeiter von biz2byte während der Laufzeit einer Vertragsbeziehung bzw. innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung direkt oder über Dritte beauftragt. In diesem Fall beträgt die Vermittlungsprovision pauschal EUR 12.500,00 (netto).

 

15. Sonstiges 

15.1 Die Parteien dürfen ihre Firmen und Marken gegenseitig öffentlich als Referenz verwenden.

15.2 Ist nach diesen Geschäftsbedingungen die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

15.3 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten der Kund:innen aus dem Vertrag – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen – an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von biz2byte ausgeschlossen.

15.4 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist München.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fortbildungen und Coachings von biz2byte

(Stand: Juni 2022)
1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der biz2byte Service GmbH, Bavariafilmplatz 7, Gebäude 109, 82031 Grünwald bei München (nachfolgend „biz2byte“) und ihren Kund:innen bei Buchung bzw. Bestellung von Schulungen, Kurse und Workshops (nachfolgend „Fortbildungen“). Das Angebot von Fortbildungen richtet sich nur an unternehmerisch tätige Personen. Mit der Buchung von Fortbildungen bei biz2byte wird bestätigt, unternehmerisch tätig im Sinne des § 14 BGB zu sein.

1.2 Weiter gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge zwischen biz2byte und ihren Kund:innen bei Buchung von individuellen Dienstleistungen im Bereich Coaching (nachfolgend „Coaching“). Das Angebot im Bereich Coaching richtet sich sowohl an unternehmerisch tätige Personen (§ 14 BGB) als auch an Privatpersonen (§ 13 BGB).

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies im Rahmen des Vertragsschlusses ausdrücklich schriftlich vereinbaren.

1.4 biz2byte behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Kund:innen werden vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden die neuen AGB mitgeteilt. Kund:innen sind berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird biz2byte im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dieser Ziffer sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

2. Vertragsschluss Online-Buchung Fortbildungen, Mindestteilnahmezahl

Im Falle einer Online-Buchung von Fortbildungen gelten die Regelungen dieser Ziffer:

2.1 Informationen über die buchbaren Fortbildungen von biz2byte stellen jeweils ein unverbindliches Angebot zum Vertragsschluss über die jeweilige Dienstleistung dar (invitatio ad offerendum). Die Fortbildungen finden nur statt, wenn die notwendige Mindestteilnahmezahl erreicht wird.

2.2 Kund:innen können das Angebot mit dem Button „Jetzt anmelden“ auswählen, damit die „Anmeldung“-Seite aufrufen und dort ihre Anmeldedaten eingeben. Die Eingaben können vor Absenden einer verbindlichen Anmeldung jederzeit korrigiert werden, indem die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen Eingabe- und Dropdownfelder genutzt werden. Durch Betätigen des Buttons “Senden” wird eine verbindliche Bestellung an biz2byte übermittelt, die ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Rahmen des Anmeldevorgangs ausgewählte Schulung darstellt.

2.3 Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Kund:innen eine Bestell- und Buchungsbestätigung von biz2byte, die die Annahme des Vertragsangebots für die gebuchte Fortbildung darstellt.

2.4 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Leistungen einschließlich dieser AGB werden den Kund:innen per E-Mail mit der Buchungsbestätigung zugesandt. Zudem sind diese AGB auf der Webseite von biz2byte gespeichert und für Kund:innen dort abrufbar.

3. Vertragsschluss Buchungsanfragen Coaching, Mindestteilnahmezahl

3.1 Coachings (Coachingstunden, Coachingpakete, Gruppen- oder Einzelcoachings digital oder analog) sind in verschiedenen Formen buchbar. Gruppentermine finden nur statt, wenn die notwendige Mindesteilnahmerzahl erreicht wird.

3.2 Kund:innen können per E-Mail oder über das Web-Kontaktformular oder durch eine andere Art der Kontaktaufnahme (persönliches Gespräch, Telefon) ein Coaching bei biz2byte anfragen. biz2byte wird die Anfragen prüfen und soweit sich die Anfrage für ein Coaching eignet, ein Coachingangebot aus ihren Dienstleistungen zusammenstellen. Die genauen Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den buchbaren Leistungen einschließlich einer Textfassung dieser AGB wird biz2byte den Kund:innen als individuelles Coachingangebot in Textform per E-Mail übersenden. An dieses Coachingangebot hält sich biz2byte sieben (14) Werktage nach Absendung gebunden. Kund:innen können sich auf dieses Coachingangebot per Mail oder durch eine andere Art der Kontaktaufnahme in Textform melden und damit das Coachingangebot annehmen.

3.3 Coachingverträge kommen nur nach Vorabprüfung der Buchungsanfragen und durch individuelle Kommunikation in Textform gemäß Ziffer 3.2. zustande und nicht durch ein für den Fernabsatz eingerichtetes Dienstleistungssystem. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4. Leistungen von biz2byte

4.1 biz2byte erbringt die Fortbildungen in Form von Schulungen, Kursen und Seminaren live in Präsenz oder digital.

4.2 biz2byte erbringt die Dienstleistung beim Coaching in Form von Einzelstunden, Coachingpaketen, Gruppen- oder Einzelsitzungen digital (live oder nicht-live) oder in Präsenz in vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten (Räume von biz2byte, externe gewerbliche oder private Räume).

4.3 Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Durchführung der gebuchten Dienstleistung, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.

4.4 Fortbildungen und Coachings werden ausschließlich namens und im Auftrag von biz2byte durchgeführt. Bei Interesse an Zusatz- und/oder Folgeveranstaltungen mit dem eingesetzten Lehrpersonal muss die Buchung für die Dauer von 24 Monaten seit Ende der Fortbildung über die biz2byte erfolgen.

4.5 Fortbildungen und Coachings werden von biz2byte sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. biz2byte übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.

4.6 biz2byte setzt zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter:innen oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. biz2byte ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter:innen oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen.

4.7 Alle Fortbildungen und Coachings entsprechen dem im Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der vertraglichen Leistungen nicht wesentlich verändern.

4.8 biz2byte ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnahmezahl, bei Erkrankung von Personal oder anderer unverschuldeter Ausfälle (z. B. Wartungsarbeiten, Internetausfall etc.), Fortbildungen und Coachings abzusagen oder im Einvernehmen mit den Kund:innen zu verschieben. Eine Benachrichtigung erfolgt unverzüglich per E-Mail an die vorliegenden Kontaktdaten der Kund:innen. Eine unverschuldete Stornierung durch biz2byte führt nicht zu Ersatzansprüchen für vergebliche Aufwendungen oder zu einem Rücktrittsrecht auf Seiten der Kund:innen.

5. Pflichten der Kund:innen

5.1 Kund:innen erkennen ihre Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch biz2byte und damit als vertragliche Pflichten an.

5.2 Zur Teilnahme an den Fortbildungen und Coachings sind die von biz2byte beim Anmeldevorgang erläuterten technischen Voraussetzungen zu erfüllen (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset etc.). Werden diese Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet erfüllt und kann biz2byte ihre Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, entbindet dies Kund:innen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

5.3 Kund:innen der Fortbildungen oder von Coachings erhalten in der Regel zwei Werktage vor der Veranstaltung zusammen mit den Zugangsdaten einen Testlink an die bei der Anmeldung/Buchung angegebene E-Mail-Adresse. Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen sind die Kund:innen selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen auf Kund:innenseite, ggf. auch erst während der Fortbildung bzw. des Coachings, entbindet ebenfalls nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

5.4 Kund:innen sind verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Kund:innen sind ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.

5.5 Kund:innen sind im Rahmen der Teilnahme an Fortbildungen bzw. Coachings verpflichtet, ihr Kommunikationsverhalten gegenüber allen anderen teilnehmenden Personen und den Mitarbeiter:innen von biz2byte respektvoll unter Achtung von Persönlichkeitsrechten und störungsfrei zu gestalten. Dies gilt sowohl intern während der Fortbildungen bzw. Coachings als auch extern (Verhalten in Social Media, auf Bewertungsplattformen u. ähnlichem) und diesbezüglich über den Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung hinaus.

5.6 Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse der Kund:innen beim Zugriff auf IT-Systeme von biz2byte verschleiern, sonst wie verfälschen oder anonymisieren (zum Beispiel Tor-Browser), ist untersagt. biz2byte ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen.

5.7 Während der Fortbildungen bzw. Coachings geben andere teilnehmende Personen unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren.

5.8 Verletzen Kund:innen Ihre Verpflichtungen aus den Ziffern 5.4 bis 5.7, ist biz2byte berechtigt, ihnen den Zugang zu den Systemen bzw. sie für die Teilnahme nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Dies entbindet die Kund:innen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwert- steuer und ohne Abzüge.

6.2 biz2byte stellt die vertraglich vereinbarte Vergütung, soweit nicht anders vereinbart, am (letzten) Fortbildungs- bzw. Coachingtag in Rechnung. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Bei individuellen Coachingverträgen behält sie sich das Recht vor, Vorkasse zu verlangen. Soweit nicht anderweitig vereinbart, werden Rechnungen im Zeitpunkt ihres Zugangs zur Zahlung ohne Abzug fällig.

6.3 Geraten Kund:innen in Zahlungsverzug, ist biz2byte berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

7. Stornierung und Umbuchung durch Kund:innen

7.1 Fortbildungen und Coachings können von Kund:innen zu den nachfolgenden Bedingungen storniert und umgebucht werden. Die Stornierungs- bzw. Umbuchungserklärung hat in Textform zu erfolgen (E-Mail).

7.2 Eine Stornierung bis 14 Tage vor Schulungs- bzw. Coachingbeginn ist kostenlos.

7.3 Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Fortbildungs- bzw. Coachingsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten. Dies gilt auch bei Nicht-Login/Nicht-Erscheinen von für die Teilnahme angemeldeten Personen.

7.4 Für die Einhaltung der Stornierungsfristen gilt das Datum des Zugangs der Stornierungserklärung bei biz2byte. Stornogebühren werden in der entsprechenden Höhe mit ggf. bereits geleisteten Gebührenanzahlungen verrechnet.

7.5 Es besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung kostenlos eine Ersatzperson für die Teilnahme zu benennen (Umbuchung).

8. Urheber- und Nutzungsrechte

8.1 biz2byte behält sich alle Rechte an den Fortbildungs- bzw. Coachingunterlagen (Texte, Übersichten, Tabellen, Ergebnisse, Berechnungen etc.) ausdrücklich vor, insbesondere Urheber- und gewerbliche Schutzrechte wie Marken und geschäftliche Bezeichnungen. Diese Unterlagen oder Teile davon dürfen ohne die Einwilligung von biz2byte nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie können nur zum privaten oder sonstigen eigenen unternehmensinternen Gebrauch genutzt werden. Nur insoweit wird den Kund:innen ein einfaches inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

8.2 Ohne Zustimmung von biz2byte dürfen Marken und geschäftliche Bezeichnungen der biz2byte durch Kund:innen nicht genutzt werden.

9. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

9.1 biz2byte behält sich das Recht vor, von Fortbildungen bzw. Coachings Foto- oder Videoaufnahmen zu erstellen. Diese Aufnahmen werden nur den jeweils teilnehmenden Personen zur Verfügung gestellt und nicht veröffentlicht.

9.2 Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von biz2byte verwiesen.

10. Haftung

10.1 biz2byte haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von biz2byte, ihren gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen herbeigeführten Schäden. biz2byte haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung Kund:innen in besonderem Maße vertrauen durften (sog. Kardinalpflichten), haftet biz2byte auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen und Mitarbeiter:innen von biz2byte und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

11. Sonstiges

11.1 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

11.2 Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht Kund:innen nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von biz2byte schriftlich anerkannt werden und wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen nicht gegenseitige Leistungen sind.

11.3 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4 Sind die Kund:innen Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung München. Die biz2byte ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Kund:innen zu klagen. Falls Kund:innen ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz im Ausland haben oder nach Vertragsschluss diesen aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland verlegen, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ebenfalls München.